Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung durch einen nicht vertretungsberechtigten Bediensteten einer Behörde - Wiedereinsetzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 1 VwGO; § 67 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 67 Abs. 1 S. 3 VwGO; § 85 Abs. 2 ZPO
Antrag auf Zulassung der Berufung durch einen nicht i.S.v. § 67 Abs. 1 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vertretungsberechtigten Bediensteten einer Behörde; Anforderungen an fehlendes Verschulden für das Fristversäumnis auf Seiten der Behörde i.R.d. Wiedereinsetzung ... - Judicialis
VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 67 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 67 Abs. 1 S. 3; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Berufung durch einen nicht i.S.v. § 67 Abs. 1 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vertretungsberechtigten Bediensteten einer Behörde; Anforderungen an fehlendes Verschulden für das Fristversäumnis auf Seiten der Behörde i.R.d. Wiedereinsetzung ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00
- OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.04.2005 - 7 B 1.05
Vertretungszwang, prozessualer; Behördenprivileg; Befähigung Richteramt; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Dass die Stellung dieses Antrags durch einen vertretungsberechtigten Bediensteten der Behörde gedeckt ist, kann die fehlende Vertretungsberechtigung des Unterzeichners nicht ersetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2005 - BVerwG 7 B 1.05 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 105 = NVwZ 2005, 827 f. = DVBl. 2005, 855 m. w. N.). - BVerwG, 10.06.1997 - 11 A 10.97
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Es ist ihm dann aber verwehrt, sich selbst im Falle einer eigenen Fehlleistung gewissermaßen in diese Position "zurückzuziehen", damit seine Behörde für die Fehlleistung nicht einzustehen braucht (vgl.: BVerwG, Gb. v. 10.6.1997 - 11 A 10.97 -, Buchholz 310 § 67 Nr. 89;… siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.10.2005 - 1 L 51/05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11). - VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Schaltet der zur Vertretung der Behörde im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vertretungsberechtigte Bedienstete Hilfspersonen ein, ist die Fristversäumnis nur dann unverschuldet, wenn ihn bei der Fristeneinhaltung und -überwachung weder ein eigenes Verschulden noch ein Organisationsverschulden trifft (vgl. dazu auch: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, NVwZ-RR 2007, 137). - VGH Bayern, 30.05.2005 - 14 B 03.2539
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Soweit sich die Beklagte auf das fehlende Verschulden des Unterzeichners der Antragsschrift vom 12. Januar 2004 beruft, ist ihrem Vorbringen zu entnehmen, dass dieser im Sinne der Rechtsprechung zu § 60 VwGO als Hilfsperson für die zur Vertretung der Behörde berechtigten Person tätig geworden ist, sein Verhalten der Behörde also nicht zugerechnet wird und daher für die Frage des Verschuldens nicht maßgeblich ist (vgl. auch: Bayer. VGH, Beschl. v. 30.5.2005 - 14 B 03.2539 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 7). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2005 - 1 L 51/05
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 5 LA 46/04
Es ist ihm dann aber verwehrt, sich selbst im Falle einer eigenen Fehlleistung gewissermaßen in diese Position "zurückzuziehen", damit seine Behörde für die Fehlleistung nicht einzustehen braucht (vgl.: BVerwG, Gb. v. 10.6.1997 - 11 A 10.97 -, Buchholz 310 § 67 Nr. 89; siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.10.2005 - 1 L 51/05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11).